Bekanntmachung der Gemeinde Hille über die Unterrichtung der von der Meldepflicht befreiten Unionsbürger über ihr Wahlrecht zur Kommunalwahl am 14.09.2025
Gemäß § 12 Abs. 7 Kommunalwahlordnung wird darauf hingewiesen, dass wahlberechtigte Unionsbürger, die gemäß § 26 Bundesmeldegesetz von der Meldepflicht befreit sind, auf Antrag in das Wählerverzeichnis einzutragen sind.
Der Antrag ist spätestens bis zum 29. August 2025 (16. Tag vor der Wahl) zu stellen.
§ 26 Bundesmeldegesetz lautet: „Von der Meldepflicht nach § 17 Abs. 1 und 2 sind befreit 1. Mitglieder einer ausländischen diplomatischen Mission oder einer ausländischen konsularischen Vertretung und die mit ihnen im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienmitglieder, falls die genannten Personen weder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen noch im Inland ständig ansässig sind, noch dort eine private Erwerbstätigkeit ausüben, 2. Personen, für die diese Befreiung in völkerrechtlichen Übereinkünften festgelegt ist. Die Befreiung von der Meldepflicht nach Satz 1 Nr. 1 tritt nur ein, wenn Gegenseitigkeit besteht.“
Nähere Auskünfte erteilt das Wahlbüro der Gemeinde Hille, Am Rathaus 4, 32479 Hille,
Tel.: 0571 40440, E-Mail: info@hille.de.
Der Bürgermeister:
Michael Schweiß