Bekanntmachung der Gemeinde Hüllhorst über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 54 »Freiflächenphotovoltaikanlage Meyer-Holsen« gem. § 2 Abs. 1 sowie der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Bekanntmachung
der Gemeinde Hüllhorst
über
a) Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 54 „Freiflächenphotovoltaikanlage Meyer-Holsen“ der Gemeinde Hüllhorst
b) Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 54 „Freiflächenphotovoltaikanlage Meyer-Holsen“ der Gemeinde Hüllhorst.
a) Der Rat der Gemeinde Hüllhorst hat in seiner Sitzung am 24.05.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogen Bebauungsplanes Nr. 54 „Freiflächenphotovoltaikanlage Meyer-Holsen“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB (in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL. I S. 3634) zuletzt geändert am 28.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 221) wie folgt beschlossen:
„Für den im vorliegenden Plan dargestellten Bereich (Anlage 1 zur Vorlage) wird ein Bebauungsplan gem. § 2 Abs. 1 BauGB –in der derzeit gültigen Fassung- aufgestellt.“
Lageplan mit Geltungsbereich vorhabenbezogener B-Plan Nr. 54 „Freiflächenphotovoltaikanlage Meyer-Holsen“ (ohne Maßstab)
b) Der Rat der Gemeinde Hüllhorst hat in der Sitzung am 24.05.2023 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung des vorhabenbezogen Bebauungsplanes Nr. 54 „Freiflächenphotovoltaikanlage Meyer-Holsen der Gemeinde Hüllhorst (in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL. I S. 3634) zuletzt geändert am 28.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 221) wie folgt beschlossen:
„Mit dem vorliegenden Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 54 „Freiflächenphotovoltaikanlage Meyer Holsen“ (Anlage 1 zur Vorlage) ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.“
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 54 „Freiflächenphotovoltaikanlage Meyer-Holsen“ findet in Form eines Erörterungstermins am
11.12.2023 um 18:00 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus Holsen, Holsener Straße 81, 32609 Hüllhorst statt.
Nach Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung besteht die Gelegenheit, sich zu dieser Planung zu äußern und sie gemeinsam zu erörtern.
Zusätzlich können die Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Hüllhorst (www.huellhorst.de/Bauen-Wirtschaft/Bauen-in-Hüllhorst/Bauleitplanung-Baugebiete/) unter dem Punkt „Aktuell laufende Bauleitplanverfahren“ heruntergeladen werden.
Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Beschluss des Rates der Gemeinde Hüllhorst vom 24.05.2023 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Freiflächenphotovoltaikanlage Meyer-Holsen“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB sowie der Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Hüllhorst, den 21.11.2023
Kasche
(Bürgermeister)