Bekanntmachung der 19. Änderung der Entwässerungssatzung
Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496), der § 1, 2, 4, 6 bis 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. 1969, S. 712), zuletzt geändert durch Art. 2 Abs 8 des Gesetzes vom 08. September 2015 (GV. NRW. S. 666) und der §§ 53 c , 65 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. 1995, S. 926), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. März 2013 (GV. NRW. S. 133) hat der Rat der Stadt Petershagen in seiner Sitzung am 17. Dezember 2015 folgende Änderungssatzung beschlossen:
§ 1
§ 8 Abs. 9 erhält folgende Fassung:
(9) Die verbrauchsunabhängige Grundgebühr bei einem Schmutz- oder Mischwasseranschluss beträgt je Monat 6,50 €.
Die verbrauchsabhängige Benutzungsgebühr beträgt
a. für Schmutzwasser je cbm Schmutzwasser 4,10 €
b. für Niederschlagswasser
je m² bebaute und/oder befestigte Fläche des
angeschlossenen Grundstückes 0,47 €
§ 2
Die Änderung tritt zum 01. Januar 2016 in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Hinweis
Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) kann gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Petershagen vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Petershagen, den 18.12.2015
Stadt Petershagen
Der Bürgermeister
gez. D. Blume