Bekanntmachung Korruptionsbekämpfung
Bekanntmachung Korruptionsbekämpfung
Gemäß § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz haben die Mitglieder des Rates und der Ausschüsse des Rates sowie die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger gemäß § 58 Abs. 3 GO NW gegenüber dem Bürgermeister schriftlich Auskunft über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu geben.
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Diese Bekanntmachung wird parallel im Bekanntmachungskasten der Stadt Rahden am Rathaus, Lange Straße 9, Rahden, ausgehängt.