Bekanntmachung
a) Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 56 „Feuerwehrstandort Ost“
b) Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
a)
Der Rat der Gemeinde Hüllhorst hat in seiner Sitzung am 11.12.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 56 „Feuerwehrstandort Ost“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB - in der zurzeit geltenden Fassung – wie folgt beschlossen:
„Es wird beschlossen, für dem im vorliegenden Plan dargestellten Bereich (Anlage 1 zur Vorlage) einen Bebauungsplan gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) –in der derzeit geltenden Fassung- aufzustellen.“
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines gemeinsamen Feuerwehrhauses für die Löschgruppen
Bröderhausen, Schnathorst und Tengern.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 56 ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich.
b)
Der Rat der Gemeinde Hüllhorst hat in seiner Sitzung am 11.12.2024 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB - in der zurzeit geltenden Fassung - zum Bebauungsplan Nr. 56 „Feuerwehrstandort Ost“ wie folgt beschlossen:
„Es wird beschlossen, mit dem Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 56 „Feuerwehrstandort Ost“ einschließlich Planzeichnung, Begründung und Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (Anlage 1 bis 3 zur Vorlage) die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.“
Gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird der Vorentwurf der Bebauungsplanes Nr. 56 „Feuerwehrstandort Ost“ mit der Begründung und Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag im Rahmen einer Bürgerversammlung vorgestellt, am
07.04.2025
um 17.30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Schnathorst
(Am Bahnhof 4, 32609 Hüllhorst)
Des Weiteren wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 56 „Feuerwehrstandort Ost“ einschließlich Planzeichnung, Begründung und Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag zusätzlich in der Zeit vom
28.03.2025 bis einschließlich 23.04.2025
bei der Gemeinde Hüllhorst –Fachbereich Technik-, Löhner Straße 1, 32609 Hüllhorst, während der Dienststunden, und zwar
montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
montags und dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
zu jedermanns Einsichtnahme aus. Über die Inhalte der Planung wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Es wird trotz Öffnung des Rathauses um Terminvereinbarung gebeten (Tel.:05744/9315-211: E-Mail: ina.groenemeier@huellhorst.de).
Zusätzlich können die Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Hüllhorst (www.huellhorst.de/Bauen-Wirtschaft/Bauleitplanung-Baugebiete/) unter dem Punkt „Aktuell laufende Bauleitplanverfahren“ heruntergeladen werden.
Die Bürgerveranstaltung sowie die Auslegung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt zur öffentlichen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirklungen der Planung.
Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB und sind ausdrücklich zur Teilnahme eingeladen.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Bauleitplanung im Fachbereich Technik der Gemeinde Hüllhorst, Löhner Str. 1, 32609 Hüllhorst.
Stellungnahmen sollen möglichst elektronisch übermittelt werden (z. B. ina.groenemeier@huellhorst.de), können aber auch auf anderem Weg (z. B. während der Bürgerversammlung) abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 56 und die 48. Änderung der Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können.
Hinweise:
- Der Inhalt dieser Bekanntmachung kann auch im Internet unter www.huellhorst.de/Politik-Rathaus/Amtliche-Bekanntmachungen eingesehen werden.
- Die nach § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind ebenso über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen, www.bauportal.nrw.de/Bauleitpläne in NRW verfügbar.
- Bei Flächennutzungsplänen ist gemäß § 4 Abs. 3 BauGB ergänzend zu dem Hinweis nach Absatz 2 Satz 4 zweiter Halbsatz BauGB darauf hinzuweisen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
- Sollten Stellungnahmen ohne Absenderangaben eingehen, erhalten die unbekannten Verfasser*innen keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung dieser Stellungnahmen. Weitere Hinweise zum Datenschutz unter www.huellhorst.de/Kurzmenü/Datenschutz.
Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Beschluss des Rates der Gemeinde Hüllhorst vom 11.12.2024 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 56 „Feuerwehrstandort Ost“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB sowie der Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Hüllhorst, den 19.03.2025 Gemeinde Hüllhorst
Der Bürgermeister
Michael Kasche