Bekanntmachung über die beabsichtigte Teileinziehung einer Straße (»Nordstraße«)
Die Stadt Petershagen beabsichtigt eine Straße („Nordstraße“) in der Gemarkung Lahde, Flur 6, Flurstück 487, auf einer Länge von 100,00 m, nach § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NRW. Seite 1028) – einschließlich der inzwischen ergangenen Änderungen – einzuziehen, da dieses Straßenteilstück keinerlei Verkehrsbedeutung für den öffentlichen Verkehr mehr hat und zur Erschließung der angrenzenden Flurstücke nicht mehr erforderlich ist.Die Absicht zur Teileinziehung der Straße, die vom Rat der Stadt Petershagen in seiner Sitzung am 11. Juli 2013 beschlossen wurde, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Pläne zur beabsichtigten Teileinziehung liegen bei der Stadt Petershagen, Verwaltungsgebäude Lahde - Bauverwaltung - (Zimmer 32), Bahnhofstraße 63, 32469 Petershagen, während der Sprechzeiten von Montag bis Freitag zwischen 08.30 Uhr und 12.30 Uhr sowie am Montag und Donnerstag zwischen 14.00 Uhr und 17.30 Uhr, zur Einsichtnahme aus.
Gegen die Absicht der Einziehung können innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Einwendungen bei der Stadt Petershagen, Verwaltungsgebäude Lahde - Bauverwaltung - (Zimmer 32), Bahnhofstraße 63, 32469 Petershagen, während der vorbezeichneten Sprechzeiten geltend gemacht oder schriftlich erhoben werden.
Petershagen, den 19. Juli 2013
Stadt Petershagen
Der Bürgermeister
Blume