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Datum: 15.04.2010

Bekanntmachung über die beabsichtigte Einziehung eines Weges in der Gemarkung Heimsen

Die Stadt Petershagen beabsichtigt den Weg Gemarkung Heimsen, Flur 15, Flurstück 114, Fläche: 543 qm, nach § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV.NRW Seite 1028) – einschließlich der inzwischen ergangenen Änderungen – einzuziehen, da dieser Weg keinerlei Verkehrsbedeutung für den öffentlichen Verkehr mehr hat und zur Erschließung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen nicht mehr erforderlich ist.

Die Absicht der Wegeeinzeihung, die vom Rat der Stadt Petershagen in seiner Sitzung am 25. März 2010 beschlossen wurde, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Pläne zur beabsichtigten Wegeeinziehung liegen bei der Stadt Petershagen, Verwaltungsgebäude Lahde - Bauverwaltung - (Zimmer 32), Bahnhofstraße 63, 32469 Petershagen, während der Sprechzeiten von Montag bis Freitag zwischen 08.30 Uhr und 12.30 Uhr sowie am Montag und Donnerstag zwischen 14.00 Uhr und 17.30 Uhr, zur Einsichtnahme aus.

Gegen die Absicht der Einziehung können innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Einwendungen bei der Stadt Petershagen, Verwaltungsgebäude Lahde - Bauverwaltung - (Zimmer 32), Bahnhofstraße 63, 32469 Petershagen, während der vorbezeichneten Sprechzeiten geltend gemacht oder schriftlich erhoben werden.

Petershagen, den 30. März 2010

Stadt Petershagen
Der Bürgermeister
Blume

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