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Datum: 13.08.2015

Bekanntmachung über die Widmung der Erschließungsanlage »Kuhlenstraße« in der Ortschaft Lahde

Die nachfolgend aufgeführte Erschließungsanlage in der Stadt Petershagen wird gemäß § 6 in Verbindung mit § 3 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) vom 23.09.1995 (GV. NRW. Seite 1028) in der zurzeit geltenden Fassung mit sofortiger Wirkung dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße (Anliegerstraße) gewidmet:

 „Kuhlenstraße“, Gemarkung Lahde, Flur 6, Flurstücke 440, 441 und 442.

Gegen die Widmung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntmachung Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Minden (Königswall 8, 32423 Minden oder Postfach 32 40, 32389 Minden) schriftlich oder in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen - ERVVO VG/FG - vom 23.11.2005 (GV. NRW. Seite 926) einzureichen oder mündlich zur Niederschrift des Urkundenbeamten der Geschäftsstelle zu erklären.

Bei schriftlicher Klageerhebung ist die Rechtsbehelfsfrist nur gewahrt, wenn die Klageschrift vor Ablauf der Monatsfrist bei Gericht eingegangen ist. Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden.

Petershagen, den 20.07.2015

Stadt Petershagen
Der Bürgermeister
Blume

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