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Datum: 16.01.2014

Bekanntmachung über die Teileinziehung einer Straße (Nordstraße)

Der Rat der Stadt Petershagen hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2013 die Teileinziehung der öffentlichen Straße („Nordstraße“) in der Gemarkung Lahde, Flur 6, Flurstück 487, beschlossen.

Die Absicht der Teileinziehung wurde im Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke vom 01. August 2013 öffentlich bekannt gemacht. Einwendungen gegen die beabsichtige Teileinziehung wurden nicht erhoben.

Nach § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NRW. Seite 1028) – einschließlich der inzwischen ergangenen Änderungen – wird hiermit die Teileinziehung der oben genannten Straße öffentlich bekannt gemacht.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Teileinziehung kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Minden (Königswall 8, 32423 Minden oder Postfach 32 40, 32389 Minden) schriftlich oder in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen – ERVVO VG/FG – vom 07.11.2012 (GV. NRW. Seite 548) einzureichen oder mündlich zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären.

Petershagen, den 08. Januar 2014

Stadt Petershagen
Der Bürgermeister
Blume

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