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Datum: 01.06.2011

Bekanntmachung über die Genehmigung der 23. Änderung des Flächennutzungsplans

Der Rat der Stadt Petershagen hat in seiner Sitzung am 31.03.2011 den Feststellungsbeschluss zur 23. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Petershagen gefasst.

Die 23. Änderung beinhaltet die Änderung einer Fläche südlich der Hauptstraße und entlang des nördlichen Abschnitts der Sparkassenstraße in der Ortschaft Petershagen von „W“ (Wohnbaufläche) in „MK“ (Mischgebiet).

Mit Verfügung vom 16.05.2011 (Az: 35.21.10-607/P.38) hat die Bezirksregierung Detmold die 23. Änderung wie folgt genehmigt:

„Ihren mit o.a. Bericht vorgelegten Flächennutzungsplan habe ich überprüft. Gemäß § 6 (1) BauGB genehmige ich den v.g. Flächennutzungsplan.“

Die Flächennutzungsplanänderung einschließlich der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung kann vom Tage dieser Bekanntmachung an bei der Stadt Petershagen, Bauverwaltung, Zimmer 37, Bahnhofstraße 63, 32469 Petershagen-Lahde, während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt des Bebauungsplanes wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Hinweise:

1. Gemäß § 215 Absatz 1 BauGB werden unbeachtlich
a) eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort
bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
b) eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der
Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des
Flächennutzungsplans und
c) nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich
gegenüber der Stadt Petershagen unter Darlegung des die Verletzung
begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

2. Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) kann gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes
Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Petershagen vorher
gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet
worden, die den Mangel ergibt.

3. Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB über die Entschädigung von durch diesen Änderungsplan möglicherweise eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

Die Erteilung der Genehmigung, Ort und Zeit der Einsichtnahme sowie die auf Grund des Baugesetzbuches und der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen erforderlichen Hinweise werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Mit dieser Bekanntmachung wird die 23. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Petershagen wirksam.

Petershagen, den 19. Mai 2011

Stadt Petershagen
Der Bürgermeister
Blume


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