Bekanntmachung über die Einziehung eines Weges
Der Rat der Stadt Petershagen hat in seiner Sitzung am 30. September 2010 die Einziehung des öffentlichen Weges Gemarkung Buchholz, Flur 5, Flurstück 19, beschlossen.Die Absicht der Einziehung wurde im Amtlichen Kreisblatt vom 15. April 2010 öffentlich bekannt gemacht. Einwendungen gegen die beabsichtige Einziehung wurden nicht erhoben.
Nach § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV.NRW. Seite 1028) – einschließlich der inzwischen ergangenen Änderungen – wird hiermit die Einziehung des oben genannten Weges öffentlich bekannt gemacht.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Einziehung kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Klage erhoben werden. Die Klage ist schriftlich beim Verwaltungsgericht Minden, Königswall 8, 32423 Minden, oder dort mündlich zur Niederschrift des Urkundenbeamten der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und den Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen (ERVVO VG/FG) vom 23.11.2005 (GV.NRW. Seite 926) einzureichen.
Petershagen, den 08. Oktober 2010
Stadt Petershagen
Der Bürgermeister
Blume