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Bekanntmachung zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur 47. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Hüllhorst


Bekanntmachung

Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur 47. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Hüllhorst

-Öffentliche Auslegung-

Der Rat der Gemeinde Hüllhorst hat in seiner Sitzung am 08.10.2025 beschlossen, die 47. Änderung des Flächennutzungsplans „Freiflächenphotovoltaikanlage Meyer Holsen“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen:

„1. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur 47. Änderung des Flächennutzungsplanes eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen und deren Abwägung (Anlage 1 zur Vorlage) beschlossen.

2. Der vorliegende Entwurf zur 47. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hüllhorst bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht inkl. Artenschutzprüfung Stufe I wird gebilligt (Anlage 2 bis 4 zur Vorlage). Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen und der Entwurf der 47. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hüllhorst öffentlich auszulegen.“

Ziel der 47. Änderung des Flächennutzungsplans „Freiflächenphotovoltaikanlage Meyer Holsen“ ist die hier geplante Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage unmittelbar im Anschluss an den Gewerbestandort des Dachkeramikbetriebes Meyer Holsen, der auch gleichzeitig Vorhabenträger ist.

Der Geltungsbereich der 47. Änderung des Flächennutzungsplans ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich.

Der Entwurf der 47. Änderung des Flächennutzungsplans „Freiflächenphotovoltaikanlage Meyer Holsen“ der Gemeinde Hüllhorst wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit der Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht inkl. Artenschutzprüfung Stufe I in der Zeit vom

07.11.2025 bis 10.12.2025

auf der Internetseite der Gemeinde Hüllhorst www.huellhorst.de veröffentlicht. Die Unterlagen stehen dort unter dem Link http://www.huellhorst.de/Bauen-Wirtschaft/Bauen-in-Hüllhorst/Bauleitplanung-Baugebiete/ und dort unter dem Reiter „Aktuell laufende Bauleitplanverfahren“ zur Einsicht und zum Download zur Verfügung. Die Bekanntmachung kann unter www.huellhorst.de/Politik-Rathaus/Amtliche Bekanntmachungen/ eingesehen werden.

Ferner werden die Unterlagen des Entwurfs der 47. Änderung des Flächennutzungsplans „Freiflächenphotovoltaikanlage Meyer Holsen“, mit der Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht inkl. Artenschutzprüfung Stufe I im Rathaus der Gemeinde Hüllhorst -Fachbereich Technik-, Löhner Straße 1, 32609 Hüllhorst, während der Dienststunden, und zwar

montags bis freitags               von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

montags und dienstags          von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

donnerstags                            von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,

durch eine öffentliche Auslegung zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Über die Inhalte der Planung wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Es wird trotz Öffnung des Rathauses um Terminvereinbarung gebeten (Tel.: 05744/9315-211; E-Mail: i.groenemeier@huellhorst.de).

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus. Dabei werden die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima und Luft, Orts- und Landschaftsbild, Kulturelles Erbe und Sachgüter betrachtet und evtl. Maßnahmen beschrieben:

  • Betrachtung der Auswirkungen der Planänderung auf die Schutzgüter als Teil der Begründung, IPW Ingenieurplanung GmbH & Co. KG vom 17.09.2025
  • Umweltbericht inkl. Artenschutzprüfung Stufe I (als separater Teil II der Begründung), IPW Ingenieurplanung GmbH & Co. KG vom 21.08.2025, zur Betrachtung der wesentlichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter
  • Beschreibung des Planvorhabens
  • Untersuchungsmethodik und Fachziele des Umweltschutzes
  • Bestandsaufnahme und -bewertung
  • Wirkungsprognose
  • Umweltrelevante Maßnahmen
  • Monitoring
  • Status-Quo-Prognose (Nichtdurchführung der Planung)
  • Darstellung der wichtigsten geprüften Alternativen aus Umweltsicht
  • Darstellung der Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben
  • Allgemein verständliche Zusammenfassung
  • Anhang

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sind umweltbezogene Stellungnahmen eingegangen:

  • Stellungnahmen von Bürgern im Rahmen eines Erörterungstermins gem. § 3 Abs. 1 BauGB am 18.12.2023 mit Anregungen zum Schutzgut Mensch
  • Geräuschimmissionen

Folgende umweltbezogene Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB liegen vor:

  • Kreis Minden-Lübbecke mit Schreiben vom 17.01.2024 47. Änd. des FNP mit Anregungen zum Schutzgut Mensch, Boden, biologische Vielfalt, Orts- und Landschaftsbild, Pflanzen und Tiere
  • Landschaftsschutzgebiet
  • Naturschutzgebiet
  • Landschaftsplan Hüllhorst
  • Regionalplan OWL
  • Gehölze, Grünlandflächen, Gehölzbestandenen Bachtälern
  • Artenschutzprüfung
  • ANU Minden Lübbecke mit Schreiben vom 04.12.23 mit Anregungen zum Schutzgut Boden, Pflanzen und Tiere
  • Einzäunung
  • Gascade Gastransport GmbH mit Schreiben vom 29.11.2023 mit Anregungen zum Schutzgut Boden
  • Leitungsführung beachten
  • Bezirksregierung Arnsberg Abt. 6 Bergbau und Energie mit Schreiben vom 04.12.2023 47. Änd. des FNP und B-Plan Nr. 54 mit Anregungen zum Schutzgut Boden
  • Bergbau
  • Bezirksregierung Detmold, Dezernat 33 (ländl. Entwicklung, Bodenordnung) Abt. 3 Regionalentwicklung FNPÄ und BP mit Anregungen zum Schutzgut Mensch, Wasser, Boden, biologische Vielfalt, Orts- und Landschaftsbild, Klima und Luft
  • Agrarstruktur
  • Allgemeine Landeskultur
  • Immissionsschutz (nur Achtungsabstände nach KAS-18)
  • Grundwasserschutz
  • Hochwasserschutz
  • Kommunales Abwasser
  • Straßen NRW mit Schreiben vom 27.11.2023 und 2. Schreiben vom 27.11.2023
  • Landesbetrieb Wald und Holz mit Schreiben vom 04.12.2023

FNP – Änd. und B-Plan mit Anregungen zum Schutzgut Mensch, Boden, Pflanzen und Tiere, Orts- und Landschaftsbild

  • Überbaubare Fläche zum Waldrand
  • BUND mit Schreiben vom 12.12.2023 mit Anregungen zum Schutzgut Mensch, biologische Vielfalt, Wasser, Orts- und Landschaftsbild, Pflanzen und Tiere und zur Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung bzgl. der Fundamente der Module
  • Landschaftsplan Hüllhorst
  • Naturschutzgebiet
  • Regionalplan OWL
  • Gehölze
  • Artenschutz
  • Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung bzgl. der Fundamente der Module
  • Versickerung Niederschlagswasser
  • Bodenschutz
  • Pflege der Flächen zwischen den Modulen

 

Es wird darauf hingewiesen, dass,

  • während der Offenlegungsfrist zum Planentwurf Stellungnahmen bei der Gemeinde Hüllhorst, -Fachbereich Technik -, vorgebracht werden können.
  • Stellungnahmen möglichst elektronisch übermittelt werden sollen (z. B. an i.groenemeier@huellhorst.de), können jedoch auch auf anderem Weg abgegeben werden.
  • nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung zum Satzungsbeschluss des B-Plan Nr. 54 „Freiflächenphotovoltaikanlage Meyer Holsen“ und zum Feststellungsbeschluss der 47. Änderung des Flächennutzungsplans „Freiflächenphotovoltaikanlage Meyer Holsen“ unberücksichtigt bleiben können.
  • zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet, die Unterlagen als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit, in diesem Zeitraum im Rathaus der Gemeinde Hüllhorst, Löhner Straße 1, 32609 Hüllhorst, während den Dienststunden, öffentlich ausliegen.

Hinweise:

  • Die nach § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind ebenso über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen, www.bauportal.nrw.de / Bauleitpläne in NRW verfügbar (https://www.bauleitplanung.nrw.de/).
  • Bei Flächennutzungsplänen ist gemäß § 3 Abs. 3 BauGB ergänzend zu dem Hinweis nach Absatz 2 Satz 4 zweiter Halbsatz BauGB darauf hinzuweisen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
  • Sollten Stellungnahmen ohne Absenderangaben eingehen, erhalten die unbekannten Verfasser*innen keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung dieser Stellungnahmen. Weitere Hinweise zum Datenschutz unter www.huellhorst.de/Kurzmenü/Datenschutz.
  • Gem. § 7 Abs. 6 Satz 1 GO NRW kann eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gegen den Bebauungsplan nach Ablauf von 6 Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

a)    eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b)    die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c)    der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder

d)    der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Hüllhorst vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehende Beschluss des Rates der Gemeinde Hüllhorst vom 08.10.2025 über den Entwurf und die öffentliche Auslegung der 47. Änderung des Flächennutzungsplans „Freiflächenphotovoltaikanlage Meyer Holsen“ werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Hinweis: Die Bekanntmachung wird parallel im Bekanntmachungskasten am Rathaus der Gemeinde Hüllhorst, Löhner Straße 1, 32609 Hüllhorst veröffentlicht.

Hüllhorst, den 29.10.2025                                                     Gemeinde Hüllhorst

                                                                                                 Der Bürgermeister

                                                                                                   In Vertretung:

                                                                                                   gez. Tiemann

29.10.2025 
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