Bekanntmachung über die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 »Schillerstraße«
I.Der Rat der Stadt Petershagen hat in seiner Sitzung am 25.03.2010 beschlossen, gemäß § 2 Absatz 1 i.V.m. § 1 Absatz 8 des Baugesetzbuches den Bebauungsplan Nr. 5 „Schillerstraße“ in der Ortschaft Lahde durch eine 6. Änderung wie folgt zu ändern:
- Erweiterung der überbaubaren Fläche in die nördlich angrenzende Grünfläche hinein mit Festsetzung als WA(E) - allgemeines Wohngebiet mit Einschränkung
- Geringfügige Anpassung der überbaubaren Fläche an den tatsächlich vorhandenen Gebäudebestand
- Anpassung der Zahl der Vollgeschosse von IV in V und III
- Festsetzung der Grundflächenzahl 0,4
Das Änderungsgebiet ist aus dem im Anschluss an die Bekanntmachung abgedruckten Übersichtsplan ersichtlich.
Gemäß § 2 Absatz 1 BauGB wird der vorstehende Änderungsbeschluss hiermit öffentlich bekannt gemacht.
II.
Der Rat der Stadt Petershagen hat in seiner Sitzung am 24.06.2010 den Vorentwurf zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Schillerstraße“ als Entwurf und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen. Der Entwurf einschließlich Textteil und die Begründung mit Umweltbericht liegen in der Zeit vom
19. Juli 2010 bis einschließlich 20. August 2010
während der Dienststunden, und zwar montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr, montags und donnerstags von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr, dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie freitags von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr in der Bauverwaltung der Stadtverwaltung Petershagen, Bahnhofstraße 63 (Zimmer 37), öffentlich aus.
Die öffentliche Auslegung wird hiermit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Bauverwaltung der Stadtverwaltung Petershagen abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 Absatz 2a der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Gemäß § 4a Absatz 4 BauGB wird die vorgenannte Bebauungsplanänderung ergänzend auf dieser Internetseite eingestellt. Über den Pfad „Bauen & Wohnen / Aktuell“ können die Unterlagen eingesehen werden.
Petershagen, den 29. Juni 2010
Stadt Petershagen
Der Bürgermeister
Blume
Übersichtsplan zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Schillerstraße