Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2/19/138 »Östlich Westerbachstraße, südlich der Bahngleise«
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung der Stadt Lübbecke hat in seiner Sitzung am 26.04.2017 dem Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2/19/138 „Östlich Westerbachstraße, südlich der Bahngleise“ mit der Begründung zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereiches sind aus dem anschließend abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.
Der Planentwurf mit der Begründung einschließlich Umweltbericht liegen in der Zeit vom
19.05. bis einschließlich 19.06.2017
während der Dienststunden bei der Stadt Lübbecke, Bereich Stadtplanung, Kreishausstraße 2-4, im Flur des 1. OG Altbau, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können zu dem Planentwurf Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Hinweis:
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ist ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Lübbecke, den 02.05.2017
Der Bürgermeister
Im Auftrag
Karin Schulte