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Datum: 13.08.2015

Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss und die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. V10 »Gewerbegebiet Eldagser Postweg«

I.

Der Rat der Stadt Petershagen hat in seiner Sitzung am 12.12.2013 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 12 des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. V10 „Gewerbegebiet Eldagser Postweg“ in der Ortschaft Eldagsen aufzustellen.

Ziel der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. V10 „Gewerbegebiet Eldagser Postweg“ ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung und angemessene Erweiterung des vorhandenen, historisch gewachsenen Gewerbebetriebs. Der Geltungsbereich ist aus dem im Anschluss an diese Bekanntmachung abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.

Gemäß § 2 Absatz 1 BauGB wird vorstehender Änderungsbeschluss hiermit öffentlich bekannt gemacht.

II.

Der Rat der Stadt Petershagen hat in seiner Sitzung am 25.06.2015 den Vorentwurf des Bebauungsplanes als Entwurf und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen. Der Entwurf der Planzeichnung mit Zeichenerläuterung, textlichen Festsetzungen und Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht und Artenschutzprüfung liegen in der Zeit vom

24. August 2015 bis einschließlich 25. September 2015

während der Dienststunden, und zwar montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr, montags und donnerstags von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr, dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie freitags von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr in der Bauverwaltung der Stadtverwaltung Petershagen, Bahnhofstraße 63 (Zimmer 37), öffentlich aus.

Darüber hinaus liegen folgende umweltbezogene Informationen zu dieser Bauleitplanung vor:

- Umweltbericht, der die Umweltauswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Mensch, Tiere/Pflanzen/Lebensräume, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Natur- und Schutzgüter beschreibt,

- Artenschutzprüfung, die eine detaillierte Bewertung der Auswirkungen auf die geschützten Arten und ihre Lebensräume enthält,

- Stellungnahme des Kreises Minden-Lübbecke zur Eingrünung und Kompensationsmaßnahme,

- Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Naturschutzverbände Minden-Lübbecke zur Eingrünung.

Die öffentliche Auslegung wird hiermit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Bauverwaltung der Stadtverwaltung Petershagen abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. V10 „Gewerbegebiet Eldagser Postweg“ unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 Absatz 2 a der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Gemäß § 4 a Absatz 4 BauGB wird die vorgenannte Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. V10 ergänzend in das Internet unter www.petershagen.de eingestellt. Über den Pfad „Bauen & Wohnen / Aktuell“ können die Unterlagen eingesehen werden.

Petershagen, den 20.07.2015

Stadt Petershagen
Der Bürgermeister
Blume

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