Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadtwerke Espelkamp (Anstalt des öffentlichen Rechts) vom 17.12.2010
Die 7. Satzung vom 19.12.2024 zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadtwerke Espelkamp (Anstalt des öffentlichen Rechts) wird im vollen Wortlaut hier öffentlich bekannt gemacht
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Hinweis:
Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) kann gegen diese Satzung nach Ablauf von 6 Monaten seit dieser Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
c) der Vorsitzende des Verwaltungsrates hat den Beschluss des Verwaltungsrates vorher beanstandet,
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber den Stadtwerken Espelkamp AöR vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
32339 Espelkamp, 19.12.2024
Stadt Espelkamp
(Dr. Vieker) (Hagemeier)
Vorsitzender des Verwaltungsrates Vorstand