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Datum: 07.09.2010

Begrüßungsgeld bei Mehrlingsgeburten

Land erhöht „Begrüßungsgeld“ bei Mehrlingsgeburten

Das "Begrüßungsgeld“ des Landes für Mehrlingsgeburten wurde erhöht. Danach gilt ab 1.März 2009 für Drillingsgeburten aufwärts folgende Neuregelung: Ab Drillingsgeburten zahlt das Land pro Kind 1.000 Euro. Bei Drillingen beträgt das „Begrüßungsgeld“ demnach 3.000 Euro, bei Vierlingen 4.000 Euro. Das „Begrüßungsgeld“ dient als einmalige Hilfe für die erheblichen Mehraufwendungen, die Eltern nach einer Mehrlingsgeburt tragen müssen. Die Entscheidung soll zudem dazu beitragen, die Rahmenbedingungen für Familien mit Kindern weiter zu verbessern.

Nach der bisherigen Regelung zahlte das Land 75,00 Euro bei Drillingsgeburten pro Kind und 125,00 Euro pro Kind bei Vierlings- und weiteren Mehrlingsgeburten. Anträge für das „Begrüßungsgeld für Mehrlingsgeburten“ können bei der Stadt Rahden gestellt werden.

Frau Heike Krüger

Stadt Rahden
Familien- und Gleichstellungsbeauftragte

Lange Straße 5
32369 Rahden

Bei der Formulierung eines Antrages bin ich Ihnen gerne behilflich. Ihren Antrag gebe ich dann an die Staatskanzlei weiter.

Hier finden Sie Tipps für Familien mit Mehrlingen.

Statistik über Mehrlingsgeburten in Nordrhein-Westfalen:

  • 2008: 44 Drillinge
  • 2007: 19 Drillinge, 1 Vierlinge
  • 2006: 23 Drillinge, 1 Vierlinge
  • 2005: 38 Drillinge, 1 Vierlinge
  • 2004: 41 Drillinge, 3 Vierlinge, 1 Fünflinge

Statistik über Mehrlingsgeburten in Rahden:

  • 2007: 1 x Drillinge
  • 2009: 1 x Drillinge
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