Bebauungsplan Nr. N 18 "Südlich Ravensberger Straße"
Bekanntmachung
der Stadt Lübbecke
Bebauungsplan Nr. N 18 "Südlich Ravensberger Straße"
Umwandlung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 "Südlich Ravensberger
Straße" in einen Angebotsbebauungsplan
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 27.01.2021 folgenden Beschluss gefasst:
1. Der Einleitung des Verfahrens gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung zur Umwandlung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 „Südlich Ravensberger Straße“ in den Angebotsbebauungsplan Nr. N 18 „Südlich Ravensberger Straße“ im vereinfachten Verfahren gem. § 13 a BauGB wird zugestimmt.
Dabei wird gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 1 BauGB auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB verzichtet.
Der Einleitungsbeschluss ist öffentlich bekannt zu machen.
2. Dem Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. N 18 „Südlich Ravensberger Straße“ wird zugestimmt.
3. Der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird zugestimmt. Der Vorentwurf wird hierzu für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt
Die genaue Abgrenzung des Planbereiches ist aus dem im Anschluss an diese Bekanntmachung abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.
Bekanntmachungsanordnung
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird der Einleitungsbeschluss hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Bebauungsplanvorentwurf mit der Vorhabenbeschreibung liegt in der Zeit vom
22.02. bis einschließlich 23.03.2021
bei der Stadt Lübbecke, Bereich Stadtplanung, Kreishausstraße 2-4, im Flur des 1. OG Altbau, während der Dienststunden öffentlich aus.
In der Zeit der Pandemie durch Covid-19 kann ein Termin zur Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen und zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung telefonisch unter 05741/276-208 vereinbart werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden.
Ferner können die zur Einsicht ausliegenden Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Lübbecke unter www.luebbecke.de/bekanntmachungen
eingesehen werden.
Lübbecke, den 02.02.2021
Der Bürgermeister
Frank Haberbosch
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