Bebauungsplan Nr. N 17 "Westlich Driffenstraße"
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung der Stadt Lübbecke hat in seiner Sitzung am 19.08.2020 folgenden Beschluss gefasst:
Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit geltenden Fassung wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. N 17 „Westlich Driffenstraße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB beschlossen. Dabei wird gemäß § 13 a Abs. 3 Satz 1 BauGB auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB verzichtet.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Nettelstedt im Bereich zwischen den Flurstücken 288 und 299 der Flur 6 sowie der Stillestraße im Norden, der Driffenstraße (K 15) im Osten, dem Fliederweg im Süden sowie der Bachstraße und dem Flurstück 299 der Flur 6 im Westen. Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereiches sind aus dem im Anschluss an diese Bekanntmachung abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. N 17 „Westlich Driffenstraße“ soll im Ortskern von Nettelstedt zu einer planungsrechtlichen Steuerung der Bebauungsmöglichkeiten beigetragen und eine ortsbildverträgliche Nachverdichtung der bestehenden Bebauungsstrukturen sichergestellt werden.
Bekanntmachungsanordnung
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird der Aufstellungsbeschluss hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Lübbecke, den 25.08.2020
Der Bürgermeister
Frank Haberbosch