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Datum: 27.07.2018

Bebauungsplan Nr. 3/32/170 »Westlich Kutscherweg Nördlich Hahler Straße« - Einsichtnahme in das Abwägungsergebnis gemäß § 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB

Der Rat der Stadt Lübbecke hat in seiner Sitzung am 26.04.2018 über die während der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes vorgebrachten Bedenken und Anregungen beraten und entschieden. 

Nach § 3 Abs. 2 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) sind die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen zu prüfen, das Ergebnis ist mitzuteilen. § 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB lautet wie folgt:

Haben mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt abgegeben, kann die Mitteilung dadurch ersetzt werden, dass diesen Personen die Einsicht in das Ergebnis ermöglicht wird; die Stelle, bei der das Ergebnis der Prüfung während der Dienststunden eingesehen werden kann, ist ortsüblich bekannt zu machen.

Mit Schreiben vom 13.09.2017 wurde eine Stellungnahme abgegeben, unterzeichnet von 69 Personen.

Diesem Personenkreis wird Einsicht in das Ergebnis der Abwägung ermöglicht.

Die Einsichtnahme ist möglich bei der Stadt Lübbecke, Bereich Stadtplanung, Kreishausstraße 2-4, Zimmer 715, während der Dienststunden Montag bis Freitag von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr und Montag bis Donnerstag von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr.

Lübbecke, den 18.07.2018

Der Bürgermeister
Frank Haberbosch

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