Bebauungsplan Nr. 2/22/171 »Steubenstraße« - Aufstellungsbeschluss -
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung der Stadt Lübbecke hat in seiner Sitzung am 21.02.2018 aufgrund des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der derzeit geltenden Fassung, folgenden Beschluss gefasst:
„Für das Gebiet zwischen den Bahngleisen im Norden, dem Westerbach im Westen sowie der Bundesstraße B 65 im Süden wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2/22/171 „Steubenstraße“ im Sinne des § 30 BauGB beschlossen“.
Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereiches sind aus dem im Anschluss an diese Bekanntmachung abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Es ist beabsichtigt, die im südlichen und zentralen Bereich des Plangebietes gelegenen Flächen als eingeschränktes Gewerbegebiet festzusetzen. Die am nordöstlichen Rand des Geltungsbereiches befindlichen Flächen dagegen sollen als Mischgebiet überplant werden.
Mit der Bauleitplanung soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung an diesem Standort gewährleistet werden.
Bekanntmachungsanordnung
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird vorstehender Aufstellungsbeschluss hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Lübbecke, den 22.02.2018
Der Bürgermeister
In Vertretung
Rolf Kleffmann