Bebauungsplan "Blase-Kreuzung" gültig
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat den Bebauungsplan "Blase-Kreuzung" im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens überprüft. Dabei hat der zuständige Senat in seiner Sitzung am 27.05.2004 festgestellt, dass keine Rechtsverstöße vorliegen.
Nach Erörterung der Sach- und Rechtslage haben die Antragsteller ihren Normenkontrollantrag zurückgezogen, da dieser keine Aussicht auf Erfolg hatte.
Damit ist der Bebauungsplan "Blase-Kreuzung" gültig.