Konferenz der kommunalen Ansprechpersonen für Menschen mit Behinderungen im Kreishaus
Im Kreishaus in Minden trafen sich die Ansprechpersonen für Menschen mit Behinderungen der Städte und Gemeinden im Kreis Minden-Lübbecke, um Erfahrungen auszutauschen, über gemeinsame Probleme und Ziele zu diskutieren und auch, um Anregungen für ihre Arbeit vor Ort mitzunehmen.
Dabei wurde deutlich, dass auch im Kreis Minden-Lübbecke unterschiedliche Wege eingeschlagen werden, um behinderten Menschen kommunale Ansprechpersonen und Interessenvertretungen zur Verfügung zu stellen, so hat beispielsweise nicht jede Kommunalverwaltung, die eine Ansprechperson für die Belange behinderter Menschen hat, gleichzeitig auch einen Beirat für Menschen mit Behinderungen.
In der weiteren Diskussion stellte sich heraus, dass es trotz unterschiedlicher örtlicher Strukturen die gleichen Herausforderungen sind, mit denen sich die kommunalen Ansprechpersonen und die Beiräte vor Ort auseinandersetzen, allen voran die Themen „Inklusion“ und „Barrierefreiheit".
Das Thema „Barrierefreiheit“ wurde am Beispiel des Barriereatlasses der Stadt Minden behandelt. Ziel des Barriereatlasses ist es, für die gesamte Mindener Innenstadt Barrierefreiheit zu erreichen. Hierfür werden im Barriereatlas Standards beschrieben, mit denen sich Barrierefreiheit herstellen lässt und es werden konkrete Vorschläge aufgezeigt, wie und mit welchen Prioritäten die Barrieren beseitigt werden können. In diesem Zusammenhang ging es in der Sitzung insbesondere, um die Berücksichtigung aller Behinderungsarten und den gesamtgesellschaftlichen Nutzen von Barrierefreiheit.
Im Dezember 2006 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) die Konvention über die Rechte behinderter Menschen verabschiedet. Diese UN-Behindertenrechtskonvention ist seit März 2009 für Deutschland verbindlich. Eine zentrale Bedeutung in der UN-Behindertenrechtskonvention hat das Prinzip der Inklusion. Inklusion bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen von Anfang an zur Gesellschaft dazu gehören. Das mit der Inklusion verbundene Recht auf Teilhabe bezieht sich auf sämtliche Lebensbereiche, in denen sich alle Menschen barrierefrei bewegen können.
Weitere Themen der Sitzung waren Mobilität, der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) und Förderschulen.
Ein wichtiger Aspekt in der Tätigkeit kommunaler Ansprechpersonen und von Beiräten ist die Vernetzung untereinander, die sie in ihrer Arbeit vor Ort stärkt. Daher wurde vereinbart, sich fortan regelmäßig zu treffen. Das nächste Treffen findet im Herbst 2016 in Lübbecke statt.
Foto v.l.n.r.:
Michael Biesewinkel (Ansprechpartner für die Belange behinderter Menschen in Lübbecke)
Ralf Stühlmeyer (Stadt Lübbecke)
Funda Baumeister (Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Minden)
Udo Schulz (Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen Minden und Umgebung)
Eckhard Rüter (Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Minden)
Klaus Marschall (Kreis Minden-Lübbecke)
Foto: Mirjana Lenz/Kreis Minden-Lübbecke
Kontakt:
Kreis Minden-Lübbecke
Portastraße 13, 32423 Minden
Klaus Marschall
Sozialamt, Koordinator für Behinderten- und Seniorenbelange
Tel.: (0571) 807-23640, E-Mail: k.marschall@minden-luebbecke.de