Bäume und Sträucher werden gestutzt
An den gemeindeeigenen Straßen in Stemwede werden in den kommenden Wochen Bäume und Sträucher zurückgeschnitten bzw. in Einzelfällen auch entfernt. Mit der jährlichen Gehölzpflege kommt die Gemeinde Stemwede ihrer Verkehrssicherungspflicht nach. Sie bittet um Verständnis, sollte es im Zuge der Arbeiten zu Beeinträchtigungen für den Verkehr kommen.
Oberste Priorität hat bei der Gehölzpflege die Verkehrssicherheit. So müssen an den Straßen unter anderem die sogenannten Lichtraumprofile freigehalten werden, was bedeutet, dass z.B. Äste oder Sträucher, die in oder zu tief in den Verkehrsraum gewachsen sind, entfernt werden müssen. In der Regel genügt ein fachgerechter, regelmäßiger Rückschnitt. Mitunter kann "Pflege" jedoch bedeuten, dass auch kranke oder tote Bäume entfernt werden müssen, um potenzielle Gefahrenquellen zu beseitigen. Weiterhin muss in Kurven und entlang der Strecke die freie Sicht gewährleistet sein. Auch dürfen Schilder, Leitpfosten, Ampeln und Kreuzungen nicht durch Pflanzen verdeckt sein. Die Arbeiten laufen maximal bis Ende Februar – so lange dürfen Büsche, Sträucher und Bäume zurückgeschnitten oder auch gerodet werden.
Bei den einzelnen Maßnahmen beachten die Mitarbeiter des Stemweder Bauhofes grundsätzlich die einschlägigen Vorschriften zu natur- und artenschutzrechtlichen Belangen, gemäß dem Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen und dem Bundesnaturschutzgesetz. Schließlich erfüllen Bäume und Sträucher entlang von Straßen wichtige Funktionen: Sie dienen unter anderen als Sicht-, Blend- und Windschutz. Außerdem bieten sie Lebensraum für Säugetiere, Vögel und Insekten.
Nach Erledigung der Pflegemaßnahmen wird der Rückschnitt im März gehäckselt und kann dann am Bauhof in Westrup auch für private Zwecke erworben werden. Die Gemeinde weist auch darauf hin, dass nicht nur zurückgeschnitten oder gerodet wird, sondern in jedem Jahr auch neue Bäume gepflanzt werden.
Mit Blick auf die Verkehrssicherheit bittet die Gemeinde Stemwede auch Besitzer von Waldflächen, den Baum- und Strauchbestand an Straßen und Wegen auf ihren Grundstücken zu überprüfen und gegebenenfalls zurückzuschneiden. Auch hier obliegt die Verkehrssicherungspflicht den jeweiligen Grundstückseigentümern.