Auslegung des Entwurfs der Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Lübbecke für das Haushaltsjahr 2016
Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Lübbecke mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2016 wird dem Rat am 17. Mai 2016 zugeleitet. Er wird während der Dauer des Beratungsverfahrens im Verwaltungsgebäude der Stadt Lübbecke, Kreishausstraße 2-4, Zimmer 310, während der Dienststunden zur Verfügung gehalten.
Gegen den Entwurf der Haushaltssatzung können Einwohner oder Abgabepflichtige der Stadt Lübbecke in der Zeit
vom 19. Mai 2016 bis zum 22. Juni 2016
Einwendungen erheben. Sie sind bei der Stadt Lübbecke - Der Bürgermeister -, Kreishausstraße 2-4, 32312 Lübbecke, geltend zu machen. Über Einwendungen beschließt der Rat in öffentlicher Sitzung vor der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen.
Lübbecke, den 25. April 2016
Der Bürgermeister
Frank Haberbosch