Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Lübbecke für das Haushaltsjahr 2021
Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Lübbecke mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2021 wurde dem Rat am 17. Dezember 2020 zugeleitet. Er wird während der Dauer des Beratungsverfahrens im Verwaltungsgebäude der Stadt Lübbecke, Kreishausstraße 2-4, Zimmer 310, während der Dienststunden zur Verfügung gehalten. Ebenfalls ist der Entwurf der Haushaltssatzung voraussichtlich ab dem 04. Januar 2021 online unter folgendem Link abrufbar: www.luebbecke.de/finanzen.
Gegen den Entwurf der Haushaltssatzung können Einwohner oder Abgabepflichtige der Stadt Lübbecke in der Zeit vom 30. Dezember 2020 bis zum 03. Februar 2021 Einwendungen erheben. Sie sind bei der Stadt Lübbecke - Der Bürgermeister -, Kreishausstraße 2-4, 32312 Lübbecke, geltend zu machen. Über Einwendungen beschließt der Rat in öffentlicher Sitzung vor der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen.
Lübbecke, den 18. Dezember 2020
Der Bürgermeister
Frank Haberbosch