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Datum: 21.11.2019

Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Lübbecke für das Haushaltsjahr 2020

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Lübbecke mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2020 wird dem Rat am 14. November 2019 zugeleitet. Er wird während der Dauer des Beratungsverfahrens im Verwaltungsgebäude der Stadt Lübbecke, Kreishausstraße 2-4, Zimmer 310, während der Dienststunden zur Verfügung gehalten. Ebenfalls ist der Entwurf der Haushaltssatzung ab dem 14. November 2019 online unter folgendem Link abrufbar:

www.luebbecke.de/finanzen

Gegen den Entwurf der Haushaltssatzung können Einwohner oder Abgabepflichtige der Stadt Lübbecke in der Zeit vom 21. November 2019 bis zum 10. Dezember 2019 12:00 Uhr Einwendungen erheben. Sie sind bei der Stadt Lübbecke - Der Bürgermeister -, Kreishausstraße 2-4, 32312 Lübbecke, geltend zu machen. Über Einwendungen beschließt der Rat in öffentlicher Sitzung vor der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen.

Lübbecke, den 06. November 2019

Der Bürgermeister
Frank Haberbosch

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