Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Lübbecke für das Haushaltsjahr 2019
Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Lübbecke mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2019 wird dem Rat am 10. Januar 2019 zugeleitet. Er wird während der Dauer des Beratungsverfahrens im Verwaltungsgebäude der Stadt Lübbecke, Kreishausstraße 2-4, Zimmer 310, während der Dienststunden zur Verfügung gehalten. Ebenfalls ist der Entwurf der Haushaltssatzung ab dem 10. Januar 2019 online unter folgendem Link abrufbar: www.luebbecke.de/finanzen.
Gegen den Entwurf der Haushaltssatzung können Einwohner oder Abgabepflichtige der Stadt Lübbecke in der Zeit vom 18. Januar 2019 bis zum 14. Februar 2019 12:00 Uhr Einwendungen erheben. Sie sind bei der Stadt Lübbecke - Der Bürgermeister -, Kreishausstraße 2-4, 32312 Lübbecke, geltend zu machen. Über Einwendungen beschließt der Rat in öffentlicher Sitzung vor der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen.
Lübbecke, den 03. Januar 2019
Der Bürgermeister
Frank Haberbosch