Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Lübbecke für das Haushaltsjahr 2018
Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Lübbecke mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2018 wird dem Rat am 14. Dezember 2017 zugeleitet. Er wird während der Dauer des Beratungsverfahrens im Verwaltungsgebäude der Stadt Lübbecke, Kreishausstraße 2-4, Zim-mer 310, während der Dienststunden zur Verfügung gehalten. Ebenfalls ist der Entwurf der Haushaltssatzung ab dem 14.12.2017 online unter folgendem Link abrufbar: www.luebbecke.de/finanzen.
Gegen den Entwurf der Haushaltssatzung können Einwohner oder Abgabepflichtige der Stadt Lübbecke in der Zeit vom 14. Dezember 2017 bis zum 01. Februar 2018 12:00 Uhr Einwendungen erheben. Sie sind bei der Stadt Lübbecke - Der Bürgermeister -, Kreishausstraße 2-4, 32312 Lübbecke, geltend zu machen. Über Einwendungen beschließt der Rat in öffentlicher Sitzung vor der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen.
Lübbecke, den 05. Dezember 2017
Der Bürgermeister
Frank Haberbosch