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Datum: 20.12.2011

Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Lübbecke für das Haushaltsjahr 2012

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Lübbecke mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2012 ist dem Rat am 15. Dezember 2011 zugeleitet worden. Er wird während der Dauer des Beratungsverfahrens im Verwaltungsgebäude der Stadt Lübbecke, Kreishausstraße 2-4, Zimmer 314, während der Dienststunden zur Verfügung gehalten.

Gegen den Entwurf der Haushaltssatzung können Einwohner oder Abgabepflichtige der Stadt Lübbecke in der Zeit vom 02. Januar 2012 bis zum 19. Januar 2012 Einwendungen erheben. Sie sind bei der Stadt Lübbecke - Der Bürgermeister -, Kreishausstraße 2-4, 32312 Lübbecke, geltend zu machen. Über Einwendungen beschließt der Rat in öffentlicher Sitzung vor der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen.

Lübbecke, den 16. Dezember 2011

Der Bürgermeister
Eckhard Witte

Die vorstehende Bekanntmachung wurde im "Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke" bzw. durch Aushang an der Bekanntmachungstafel vollzogen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.

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