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Datum: 25.02.2010

Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Lübbecke für das Haushaltsjahr 2010

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Lübbecke mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2010 ist dem Rat am 18. Februar 2010 zugeleitet worden. Er wird während der Dauer des Beratungsverfahrens im Verwaltungsgebäude der Stadt Lübbecke, Kreishausstraße 2 - 4, Zimmer 314, während der Dienststunden zur Verfügung gehalten.

Gegen den Entwurf der Haushaltssatzung können Einwohner oder Abgabepflichtige der Stadt Lübbecke in der Zeit vom 05. März 2010 bis zum 24. März 2010 Einwendungen erheben. Sie sind bei der Stadt Lübbecke - Der Bürgermeister -, Kreishausstraße 2 - 4, 32312 Lübbecke, geltend zu machen. Über Einwendungen beschließt der Rat in öffentlicher Sitzung vor der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen.

Lübbecke, den 25. Februar 2010

Der Bürgermeister
Eckhard Witte

Die vorstehende Bekanntmachung wurde im "Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke" bzw. durch Aushang an der Bekanntmachungstafel vollzogen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.

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