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Datum: 03.11.2021

Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2022

Bekanntmachung

Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Lübbecke für das Haushaltsjahr 2022

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Lübbecke mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2022 wurde dem Rat am 02. November 2021 zugeleitet. Er wird während der Dauer des Beratungsverfahrens im Verwaltungsgebäude der Stadt Lübbecke, Kreishausstraße 2-4, Zimmer 310, während der Dienststunden zur Verfügung gehalten. Ebenfalls ist der Entwurf der Haushaltssatzung ab dem 02. November 2021 online unter folgendem Link abrufbar: www.luebbecke.de/finanzen

Gegen den Entwurf der Haushaltssatzung können Einwohner oder Abgabepflichtige der Stadt Lübbecke in der Zeit vom 11. November 2021 bis zum 03. Dezember 2021 Einwendungen erheben. Sie sind bei der Stadt Lübbecke - Der Bürgermeister -, Kreishausstraße 2-4, 32312 Lübbecke, geltend zu machen. Über Einwendungen beschließt der Rat in öffentlicher Sitzung vor der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen.

Lübbecke, den 28. Oktober 2021


Der Bürgermeister
Frank Haberbosch

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