Ausbruch von Geflügelpest: Nachweis bei einem Kranich in Bad Oeynhausen
Geflügelhalter dringend zur Vorsicht und Mitwirkung aufgerufen
Im Kreis Minden-Lübbecke wurde aktuell bei einem wildlebenden Kranich in Bad Oeynhausen ein Ausbruch der hochansteckenden Geflügelpest (Aviäre Influenza, Subtyp H5N1) nachgewiesen. Dieser Fall reiht sich ein in das dynamische Tierseuchengeschehen dieses Herbstes: Laut Friedrich-Loeffler-Institut sind bundesweit bereits 29 Ausbruchsherde bei Wildvögeln verzeichnet, besonders oft betrifft das Virus in dieser Saison Kraniche. Mit dem beginnenden Vogelzug steigt die Zahl der infizierten Wildvögel stark an; schon jetzt ist das Seuchengeschehen deutlich früher und intensiver als in den Vorjahren zu beobachten. Auch im Kreis Minden-Lübbecke häufen sich nun die Funde an toten Wildvögeln.
Das Risiko für neue Ausbrüche gilt als hoch und landesweit fordern Fachleute eine konsequente Einhaltung aller Biosicherheitsregelungen. Die Stallpflicht kann lokal schnell angeordnet werden und Geflügelhalter sollten sich darauf vorbereiten. Konkrete Maßnahmen im aktuellen Seuchengeschehen werden mit den umliegenden Kreisen und im Land Nordrhein-Westfalen zurzeit abgestimmt. Für Hobbyhalter gilt weiterhin die Meldepflicht gegenüber der Tierseuchenkasse – nur bei korrekter Meldung besteht ein Anspruch auf Entschädigung im Seuchenfall.
Vor diesem Hintergrund appelliert die Kreisverwaltung Minden-Lübbecke eindringlich an alle Geflügelhalter – sowohl gewerbliche Betriebe als auch Hobbyhalter –, alle Biosicherheitsmaßnahmen umfassend umzusetzen:
- Verhindern Sie den direkten oder indirekten Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln (z. B. Wasservögel oder rastende Zugvögel).
- Lagern Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände so, dass Wildvögel keinen Zugang haben.
- Schützen Sie Ställe vor unbefugtem Zutritt und fremden Materialien
- Reinigen und desinfizieren Sie Kleidung, Schuhe, Geräte und Fahrzeuge beim Zutritt zur Geflügelhaltung.
- Hygieneregelungen für Besucher und Mitarbeiter sind strikt einzuhalten
- Seien Sie aufmerksam bei Krankheits- oder Todesfällen in Ihrem Bestand und informieren Sie unverzüglich ihren Tierarzt. Frühzeitiges Handeln kann eine großflächige Ausbreitung vermeiden
Bereiten Sie sich darauf vor, dass in gefährdeten Regionen kurzfristig eine behördliche Aufstallungspflicht angeordnet werden kann. Dazu sollte ein fester, ausreichend großer Stall vorhanden und nutzbar sein. Alternativ kann eine Schutzvorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, genutzt werden.
Der Kreis Minden-Lübbecke bittet ferner, tote oder krank erscheinende Zug- und Rastvögel wie Enten, Gänse und Kraniche sowie Greifvögel nicht zu berühren und umgehend den Fund dem Veterinäramt zu melden.
Kontaktdaten und weitere Informationen zur aktuellen Lage, zu Biosicherheitsmaßnahmen und zur Meldepflicht erhalten Sie beim Veterinäramt des Kreises Minden-Lübbecke, beim Friedrich-Loeffler-Institut sowie online bei den Tierseuchenkassen und Landeskammern.
https://www.minden-luebbecke.de/Service/Tiere-und-Lebensmittel/Tiergesundheit/Gefl%C3%BCgel/