Ausbruch der Bienenseuche „Amerikanische Faulbrut“
Imker im betroffenen Gebiet, die ihre Völker bisher nicht beim Veterinäramt gemeldet haben, werden gebeten, dieses telefonisch unter der Rufnummer 0571/807-24150 umgehend nachzuholen.
Bei der Amerikanischen Faulbrut, die zuletzt 2013 im Kreisgebiet aufgetreten ist, handelt es sich um anzeigepflichtige Tierseuche, deren Bekämpfung gesetzlich geregelt ist. Um befallene Bienenstände ist ein Sperrbezirk von mindestens einem Kilometer zu bilden. In den betroffenen Bienenständen werden amtliche Untersuchungen auf Amerikanische Faulbrut durchgeführt. Aus Bienenständen im Sperrbezirk ist das Verbringen von Bienen oder Teilen, die die Krankheit in andere Bienenvölker übertragen könnten, bis zur Aufhebung der Sperre verboten. Die Faulbrut, die durch ein Bakterium verursacht wird, das für den Menschen ungefährlich ist, führt zum Absterben der Bienenbrut und letztlich zur Schwächung oder dem Tod eines Bienenvolkes. Der Honig ist uneingeschränkt genießbar.
Zum Schutz der Bienen vor Infektionen mit Amerikanischer Faulbrut wird generell darauf hingewiesen, dass leere Honiggläser vor der Entsorgung in Glascontainern mit warmem Wasser ausgewaschen werden sollten.