Ausbau bzw. Herstellung des Moorrandgrabens im Naturschutzgebiet "Großes Torfmoor"
Mit Planfeststellungsbeschluss des Landrates des Kreises Minden-Lübbecke vom 3. Juli 2009, Aktenzeichen: 685300/05/08692, ist der Plan für den
Ausbau (Herstellung) des Moorrandgrabens im südwestlichen Randbereich des durch den Landschaftsplan Bastauniederung-Wickriede als Natuschutzgebiet festgesetzten Großen Torfmoores in den Gemarkungen Gehlenbeck, Eilhausen und Nettelstedt der Stadt Lübbecke
durch den Wasserverband Weserniederung, Dingbreite 2, 32469 Petershagen gem. § 31 des Wasserhaushaltsgesetzes und § 152 des Landeswassergesetztes i.V.m. § 74 des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) festgestellt worden.
Dem Vorhabensträger wurden Auflagen erteilt.
Im Planfeststellungsbeschluss ist über alle vorgetragenen Einwendungen, Bedenken und Anregungen entschieden worden.
Der Beschluss liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes bei der Stadt Lübbecke, Kreishausstraße 2 - 4, 32312 Lübbecke, im 1. OG des Altbaus, Zimmer 713 (Fachbereich Bauen), vom 24.07.2009 bis einschließlich 07.08.2009 während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus.
Der Beschluss wurde dem Vorhabensträger, den bekannten Betroffenen und denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungszeit gilt der Beschluss gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz).
Minden, den 07. Juli 2009
Kreis Minden-Lübbecke
Der Landrat
- Umweltamt -
Im Auftrag
gez. Klemens Fuhrmann
Die vorstehende Bekanntmachung wurde im "Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke" bzw. durch Aushang an der Bekanntmachungstafel vollzogen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.