Aufstellungsbeschluss und die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. V9 »Gewerbegebiet Meßlingen«
I.Der Rat der Stadt Petershagen hat in seiner Sitzung am 15.12.2011 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 12 des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. V9 „Gewerbegebiet Meßlingen“ in der Ortschaft Meßlingen aufzustellen.
Ziel der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. V9 „Gewerbegebiet Meßlingen“ ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung und angemessene Erweiterung des vorhandenen, historisch gewachsenen Gewerbebetriebs. Der Geltungsbereich ist aus dem im Anschluss an diese Bekanntmachung abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.
Gemäß § 2 Absatz 1 BauGB wird vorstehender Änderungsbeschluss hiermit öffentlich bekannt gemacht.
II.
Der Rat der Stadt Petershagen hat in seiner Sitzung am 28.06.2012 den Vorentwurf des Bebauungsplanes als Entwurf und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen. Der Entwurf der Planzeichnung mit Zeichenerklärung und textlichen Festsetzungen, der Vorhaben- und Erschließungsplan, der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht und Artenschutzprüfung liegen in der Zeit vom
20. August 2012 bis einschließlich 28. September 2012
während der Dienststunden, und zwar montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr, montags und donnerstags von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr, dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie freitags von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr in der Bauverwaltung der Stadtverwaltung Petershagen, Bahnhofstraße 63 (Zimmer 37), öffentlich aus.
Darüber hinaus sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar:
- Schalltechnische Untersuchung
- Entwässerungsgutachten
Die öffentliche Auslegung wird hiermit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Bauverwaltung der Stadtverwaltung Petershagen abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. V9 „Gewerbegebiet Meßlingen“ unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 Absatz 2a der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Gemäß § 4a Absatz 4 BauGB wird die vorgenannte Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. V7 ergänzend in das Internet unter www.petershagen.de eingestellt. Über den Pfad „Bauen & Wohnen / Aktuell“ können die Unterlagen eingesehen werden.
Petershagen, den 2. August 2012
Stadt Petershagen
Der Bürgermeister
Blume
Kartenausschnitt V9 Meßlingen