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Datum: 28.07.2011

Aufstellungsbeschluss und die öffentliche Auslegung der 24. Änderung des Flächennutzungsplans

I.
Der Rat der Stadt Petershagen hat in seiner Sitzung am 06.05.2010 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen, den Flächennutzungsplan durch eine 24. Änderung zu ändern

Ziel der 24. Änderung des Flächennutzungsplans ist die Änderung einer Fläche in der Ortschaft Lahde von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche“ (W), um somit die Entwicklung einer ortsnahen Wohnanlage, u.a. für seniorengerechtes Wohnen, vorzubereiten.

Die Abgrenzung des Änderungsbereichs ist aus dem im Anschluss an diese Bekanntmachung abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.

Gemäß § 2 Absatz 1 BauGB wird vorstehender Änderungsbeschluss hiermit öffentlich bekannt gemacht.

II.
Der Rat der Stadt Petershagen hat in seiner Sitzung am 14.07.2011 den Vorentwurf der 24. Flächennutzungsplanänderung als Entwurf und die öffentliche Auslegung gemäß
§ 3 Absatz 2 BauGB beschlossen. Der Entwurf einschließlich Textteil und die Begründung liegen in der Zeit vom

8. August 2011 bis einschließlich 9. September 2011

während der Dienststunden, und zwar montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr, montags und donnerstags von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr, dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie freitags von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr in der Bauverwaltung der Stadtverwaltung Petershagen, Bahnhofstraße 63 (Zimmer 37), öffentlich aus.

Die öffentliche Auslegung wird hiermit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Bauverwaltung der Stadtverwaltung Petershagen abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 24. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 Absatz 2a der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Gemäß § 4a Absatz 4 BauGB wird die vorgenannte Änderung des Flächennutzungsplans ergänzend in das Internet unter www.petershagen.de eingestellt. Über den Pfad "Bauen & Wohnen / Aktuell" können die Unterlagen eingesehen werden.

Petershagen, den 15. Juli 2011

Stadt Petershagen
Der Bürgermeister
Blume

Abgrenzung 24. Änderung Flächennutzungsplan
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