Aufstellungsbeschluss für Bebauungsplan Nr. G 38 »Östlich Lerchenweg«
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung der Stadt Lübbecke hat in seiner Sitzung am 08.06.2016 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der derzeit geltenden Fassung, die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. G 38 „Östlich Lerchenweg“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen. Das Plangebiet liegt östlich des Lerchenweges und südlich der Feldstraße und umfasst Teile des Flurstückes 235 der Flur 4 Gemarkung Gehlenbeck.
Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereiches sind aus dem im Anschluss an diese Bekanntmachung abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird vorstehender Aufstellungsbeschluss hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Gleichzeitig wurde beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Der Bebauungsplanvorentwurf mit der Begründung liegt in der Zeit vom
04.10. bis einschl. 21.10.2016
bei der Stadt Lübbecke, Bereich Stadtplanung, Kreishausstraße 2-4, im Flur des 1. OG Altbau, während der Dienststunden öffentlich aus.
Es besteht Gelegenheit, die Planungsabsichten zu erörtern und Stellungnahmen abzugeben.
Lübbecke, den 06.09.2016
Der Bürgermeister
Im Auftrag
Karin Schulte
Bebauungsplan Nr. G 38 Begründung
Bebauungsplan Nr. G 38 Vorentwurf