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Datum: 22.06.2016

Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 3/32/170 "Westlich Kutscherweg / Nördlich Hahler Straße"

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 08.06.2016 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der derzeit geltenden Fassung, die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3/32/170 "Westlich Kutscherweg / Nördlich Hahler Straße" im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen. Das Plangebiet liegt zwischen dem Kutscherweg im Osten, der Heinrich-Vormbrock-Straße im Westen, der Hahler Straße im Süden und nördlich der Wegeverbindung (Flurstück 1254). Ziel der Planung ist die Weiterentwicklung des Siedlungsbestandes und dient damit der Innenentwicklung.

Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereiches sind aus dem im Anschluss an diese Bekanntmachung abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird vorstehender Aufstellungsbeschluss hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Lübbecke, den 14.06.2016

Der Bürgermeister
Im Auftrag
Karin Schulte


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