Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplan Nr. G 37»Westlich Eickelmannsbach«
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 05.11.2014 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der derzeit geltenden Fassung, die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. G 37 „Westlich Eickelmannsbach“ zwischen Bleichstraße und Heekeweg und westlich Eickelmannsbach im Ortsteil Gehlenbeck im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen.
Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereiches sind aus dem anschließend abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird vorstehender Aufstellungsbeschluss hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Gleichzeitig wurde beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Der Bebauungsplanvorentwurf mit Begründung liegt in der Zeit vom
18.07. bis einschließlich 15.08.2016
während der Dienststunden bei der Stadt Lübbecke, Bereich Stadtplanung, Kreishausstraße 2-4, im Flur des 1. OG Altbau, zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Es besteht Gelegenheit, die Planungsabsichten zu erörtern und Stellungnahmen abzugeben.
Lübbecke, den 30.06.2016
Der Bürgermeister
Im Auftrag
Karin Schulte
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