Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VB Nr. 5 "Südlich Ravensberger Straße"
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Lübbecke hat in seiner Sitzung am 23.06.2005 aufgrund des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der derzeit geltenden Fassung, die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VB Nr. 5 "Südlich Ravensberger Straße" für das Gebiet zwischen der Ravensberger Straße im Norden, der östlichen Grenze des Flurstückes 595 im Osten, der Blumenstraße im Süden und Westen im Sinne des § 30 BauGB beschlossen.
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist aus dem im Anschluss an die Bekanntmachung abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird vorstehender Aufstellungsbeschluss hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Lübbecke, den 07.07.2005
Die Bürgermeisterin
Susanne Lindemann
Die vorstehende Bekanntmachung wurde im "Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke" bzw. durch Aushang an der Bekanntmachungstafel vollzogen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.
Die vorstehende Bekanntmachung wurde im "Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke" bzw. durch Aushang an der Bekanntmachungstafel vollzogen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.