Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 »Biogasanlage«
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 15.09.2010 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der derzeit geltenden Fassung, beschlossen, für eine Fläche südöstlich der Kläranlage in Lübbecke den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 „Biogasanlage“ im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen. Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche des Flurstückes 319/111 der Flur 4 Gemarkung Lübbecke.
Die genaue Abgrenzung des Planbereiches ist aus dem im Anschluss an diese Bekanntmachung abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.
Der vorstehende Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Lübbecke, den 16.11.2010
Der Bürgermeister
Im Auftrag
Karin Schulte
Die vorstehende Bekanntmachung wurde im "Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke" bzw. durch Aushang an der Bekanntmachungstafel vollzogen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.