Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 "Südlich Ravensberger Straße", Ortsteil Nettelstedt
hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Lübbecke hat in seiner Sitzung am 17.08.2006 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 "Südlich Ravensberger Straße" für das Gebiet zwischen der Ravensberger Straße im Norden, der westlichen Grenze des Flurstückes 754 (vormals 595) im Osten, der Blumenstraße im Süden und Westen der Flur 6 Gemarkung Nettelstedt als Entwurf beschlossen.
Die genaue Abgrenzung des Planbereiches ist aus dem im Anschluss an die Bekanntmachung abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der derzeit geltenden Fassung, wird der Planentwurf mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung einschl. Umweltbericht in der Zeit vom
29.09. bis einschl. 30.10.2006
während der Dienststunden bei der Stadt Lübbecke, Fachbereich Bauen, Kreishausstraße 2 - 4, im Flur des 1. OG Altbau, öffentlich ausgelegt. Die öffentliche Auslegung wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Während der Auslegungsfrist können zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Lübbecke, den 19.09.2006
Die Bürgermeisterin
Im Auftrag
Karin Schulte
Die vorstehende Bekanntmachung wurde im "Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke" bzw. durch Aushang an der Bekanntmachungstafel vollzogen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.