Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 "Südlich Ravensberger Straße", Ortsteil Nettelstedt
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Lübbecke hat in seiner Sitzung am 23.06.2005 aufgrund des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der derzeit geltenden Fassung, die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 "Südlich Ravensberger Straße" für das Gebiet zwischen der Ravensberger Straße im Norden, der westlichen Grenze des Flurstückes 754 (vormals 595) im Osten, der Blumenstraße im Süden und Westen der Flur 6 Gemarkung Nettelstedt im Sinne des § 30 BauGB beschlossen. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist aus dem im Anschluss an die Bekanntmachung abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird vorstehender Aufstellungsbeschluss hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) liegt der Bebauungsplanvorentwurf in der Zeit vom
07.04. bis einschl. 02.05.2006
zum Zwecke der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Stadt Lübbecke, Fachbereich Bauen, Kreishausstraße 2 - 4, im Flur des 1. OG Altbau, während der Dienststunden öffentlich aus.
Es besteht Gelegenheit, die Planungsabsichten zu erörtern und Stellungnahmen abzugeben.
Lübbecke, den 30.03.2006
Die Bürgermeisterin
Im Auftrag
Karin Schulte
Die vorstehende Bekanntmachung wurde im "Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke" bzw. durch Aushang an der Bekanntmachungstafel vollzogen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.