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Datum: 26.09.2006

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. O 6 A "Östlich Kahle-Wart-Weg/Westlich Steinbruchweg" im Ortsteil Obermehnen

hier: Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Lübbecke hat in seiner Sitzung am 19.01.2006 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. O 6 A "Östlich Kahle-Wart-Weg/Westlich Steinbruchweg" für das Gebiet zwischen dem Kahle-Wart-Weg (K 60) im Westen, der Straße "Wasserbreite" im Norden, dem Steinbruchweg im Osten und den südlichen Grenzen der Grundstücke Gemarkung Blasheim Flur 10 Flurstücke 1015, 1014 und 1013 mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung einschl. Umweltbericht für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Diese Auslegung fand in der Zeit vom 18.04. bis einschl. 18.05.2006 statt.

In seiner Sitzung am 17.08.2006 hat der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Lübbecke die im Rahmen der Behördenbeteiligung und der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen geprüft. Aufgrund der sich dadurch ergebenden Änderungen werden zum Teil die Grundzüge der Planung berührt. Deshalb wird eine erneute öffentliche Auslegung des Planentwurfes notwendig.

Der geänderte Planentwurf liegt in der Zeit vom 04.10. bis einschl. 20.10.2006 (verkürzte Auslegungszeit gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB) während der Dienststunden bei der Stadt Lübbecke, Fachbereich Bauen, Kreishausstraße 2-4, im Flur des 1. OG Altbau, öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden (§ 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB). Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Die genaue Abgrenzung des Planbereiches ist aus dem im Anschluss an die Bekanntmachung abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.

Lübbecke, den 25.09.2006

Die Bürgermeisterin
Im Auftrag
Karin Schulte

Die vorstehende Bekanntmachung wurde im "Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke" bzw. durch Aushang an der Bekanntmachungstafel vollzogen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.

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