Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. O 6 A "Östlich Kahle-Wart-Weg/Westlich Steinbruchweg"
hier: Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Lübbecke hat in seiner Sitzung am 19.01.2006 den Bebauungsplan Nr. O 6 A "Östlich Kahle-Wart-Weg/Westlich Steinbruchweg" für das Gebiet zwischen dem Kahle-Wart-Weg (K 60) im Westen, der Straße "Wasserbreite" im Norden, dem Steinbruchweg im Osten und den südlichen Grenzen der Grundstücke Gemarkung Blasheim Flur 10 Flurstücke 1015, 1014 und 1013 als Entwurf beschlossen.
Die genaue Abgrenzung des Planbereiches ist aus dem im Anschluss an die Bekanntmachung abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) wird der Planentwurf mit dem Text und der Begründung einschl. Umweltbericht in der Zeit vom
18.04. bis einschließlich 18.05.2006
während der Dienststunden bei der Stadt Lübbecke, Fachbereich Bauen, Kreishausstr. 2 - 4, im Flur des 1. OG Altbau, öffentlich ausgelegt. Die öffentliche Auslegung wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Während der Auslegungsfrist können zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Lübbecke, den 06.04.2006
Die Bürgermeisterin
Im Auftrag
Karin Schulte
Die vorstehende Bekanntmachung wurde im "Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke" bzw. durch Aushang an der Bekanntmachungstafel vollzogen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.