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Datum: 08.08.2007

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. N 15 "Südlich Stillestraße / Nördlich Ravensberger Straße" im Ortsteil Nettelstedt

Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Lübbecke hat in seiner Sitzung am 16.11.2006 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. N 15 "Südlich Stillestraße/Nördlich Ravensberger Straße" für das Gebiet zwischen der Stillestraße im Norden, der Bachstraße im Osten, der Ravensberger Straße im Süden sowie der westlichen Grenze der Flurstücke 439 und 440 im Westen der Flur 6 Gemarkung Nettelstedt mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung einschließlich Umweltbericht für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Diese Auslegung fand in der Zeit vom 06.02. bis einschließlich 06.03.2007 statt.

In seiner Sitzung am 18.07.2007 hat der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung der Stadt Lübbecke die im Rahmen der Behördenbeteiligung und der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen geprüft. Aufgrund der sich dadurch ergebenden Änderungen werden zum Teil die Grundzüge der Planung berührt. Deshalb wird eine erneute öffentliche Auslegung des Planentwurfes notwendig.

Der geänderte Planentwurf liegt in der Zeit vom 16.08. bis einschließlich 30.08.2007 (verkürzte Auslegungszeit gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB) während der Dienststunden bei der Stadt Lübbecke, Fachbereich Bauen, Kreishausstraße 2-4, im Flur des 1. OG Altbau, öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden (§ 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB).

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die genaue Abgrenzung des Planbereiches ist aus dem im Anschluss an die Bekanntmachung abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.

Lübbecke, den 08.08.2007

Die Bürgermeisterin
Im Auftrag
Karin Schulte

Die vorstehende Bekanntmachung wurde im "Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke" bzw. durch Aushang an der Bekanntmachungstafel vollzogen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.

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