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Datum: 30.01.2007

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. N 15 "Südlich Stillestraße / Nördlich Ravensberger Straße" im Ortsteil Nettelstedt

hier: Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Lübbecke hat in seiner Sitzung am 16.11.2006 den Bebauungsplan Nr. N 15 "Südlich Stillestraße/Nördlich Ravensberger Straße" für das Gebiet zwischen der Stillestraße im Norden, der Bachstraße im Osten, der Ravensberger Straße im Süden sowie der westlichen Grenze der Flurstücke 439 und 440 im Westen der Flur 6 Gemarkung Nettelstedt als Entwurf beschlossen.

Die genaue Abgrenzung des Planbereiches ist aus dem im Anschluss an die Bekanntmachung abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der derzeit geltenden Fassung, wird der Planentwurf mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung einschließlich Umweltbericht in der Zeit vom

06.02. bis einschließlich 06.03.2007

während der Dienststunden bei der Stadt Lübbecke, Fachbereich Bauen, Kreishausstr. 2 - 4, im Flur des 1. OG Altbau, öffentlich ausgelegt. Die öffentliche Auslegung wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Während der Auslegungsfrist können zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Lübbecke, den 29.01.2007

Die Bürgermeisterin
Im Auftrag
Karin Schulte

Die vorstehende Bekanntmachung wurde im "Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke" bzw. durch Aushang an der Bekanntmachungstafel vollzogen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.

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