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Datum: 24.04.2006

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. N 15 "Südlich Stillestraße / Nördlich Ravensberger Straße" im Ortsteil Nettelstedt

Die Stadt Lübbecke beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. N 15 "Südlich Stillestraße / Nördlich Ravensberger Straße" für das Gebiet zwischen der Stillestraße im Norden, der Bachstraße im Osten, der Ravensberger Straße im Süden sowie der westlichen Grenze der Flurstücke 439 und 440 im Westen der Flur 8 Gemarkung Nettelstedt aufzustellen.

Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der derzeit geltenden Fassung, liegt der Bebauungsplanvorentwurf in der Zeit vom

02.05. bis einschließlich 24.05.2006

zum Zwecke der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Stadt Lübbecke, Fachbereich Bauen, Kreishausstraße 2 - 4, im Flur des 1. OG Altbau, während der Dienststunden öffentlich aus.

Es besteht Gelegenheit, die Planungsabsichten zu erörtern und Stellungnahmen abzugeben.

Lübbecke, den 21.04.2006

Die Bürgermeisterin
Im Auftrag
Karin Schulte

Die vorstehende Bekanntmachung wurde im "Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke" bzw. durch Aushang an der Bekanntmachungstafel vollzogen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.

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