Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. N 15 "Südlich Stillestraße/Nördlich Ravensberger Straße" im Ortsteil Nettelstedt
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Lübbecke hat in seiner Sitzung am 15.07.2004 aufgrund des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) - in der derzeit geltenden Fassung - die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. N 15 "Südlich Stillestraße/Nördlich Ravensberger Straße" für das Gebiet zwischen der Stillestraße im Norden, der Bachstraße im Osten, der Ravensberger Straße im Süden sowie der westlichen Grenze der Flurstücke 439 und 440 im Westen der Flur 8 Gemarkung Nettelstedt im Sinne des § 30 BauGB beschlossen.
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist aus dem im Anschluss an die Bekanntmachung über die Anordnung einer Veränderungssperre abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird vorstehender Aufstellungsbeschluss hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Lübbecke, den 31.08.2004
Der Bürgermeister
Gerhard Bösch
Die vorstehende Bekanntmachung wurde im "Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke" bzw. durch Aushang an der Bekanntmachungstafel vollzogen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.